Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Freizeiten der Kirchengemeinde Haßfurt
I. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV) der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Haßfurt, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unserem Flyer genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Freizeitbestätigung zustande.
II. Rücktritt, Zahlung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen wir nicht der Reisepreissicherung. Der Freizeitbetrag ist vier Wochen
vor Freizeitbeginn fällig. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Freizeitbestätigung. Bei Rücktritt nach einem zustande gekommenem Reisevertrag betragen die Ausfallgebühren 20% des
Teilnehmerbeitrages, ab 40 Tage vor Abreise 50% und ab 14 Tage vor Abreise 80%.
III. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Flyers und der Freizeitbestätigung. Geringfügige Änderungen sind möglich. Für
Fremdleistungen haftet der FV nicht.
IV. Höhere Gewalt
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge von nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt § 651 j BGB) kündigen. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis,
abzüglich erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen, erstatten. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
V. Reiseabsage
Der FV kann bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die kalkulierte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der FV ist verpflichtet, die Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage zu unterrichten.
VI. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
Für Teilnehmer besteht eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der FV übernimmt keine Haftung für Krankheit, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Verlust von Geldbeträgen infolge eigenwilligen Verhaltens des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind entsprechend ihrem Alter in kleinen Gruppen auch ohne Aufsicht unterwegs bzw. werden ggf. von geeigneten (minderjährigen) Betreuern beaufsichtigt. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich an die Freizeitregeln und an bestehende Gesetze halten. Teilnehmer, die sich nicht daran halten, sich und andere oder die Freizeit insgesamt gefährden, ernsthaft stören oder sich der Freizeitleitung widersetzen, können von der Freizeitleitung auf Kosten und Verantwortung der Eltern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.
VII. Allgemeine Haftungsbedingungen:
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ergeben. Wir haften nicht
bei: Schäden, die infolge von Krankheit oder Tod von Leitungspersonen entstehen. Schäden, infolge von höherer Gewalt Schäden, die sich Teilnehmer/innen untereinander
und dritten zufügen Schäden, die ihre Hauptursache im eigenmächtigen Verhalten des Teilnehmers haben.